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Abmahnung wegen gutem Ranking

18 Dezember 2008 2 Comments

Jetzt bin ich doch leicht verwirrt und/oder amüsiert. Axel M.’s Post neulich im briefkasten oder abmahnung zum frühstück finde ich doch überraschend. Ist sowas möglich? Ich meine, das Impressum ist von der Startseite aus mit einem Klick zu erreichen und an einer üblichen Stelle. Dass kfz.net keine Amts-Seite ist, wird doch mehr als klar, oder? Oder bin ich jetzt zu naiv? Was meint Ihr?

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2 Kommentare »

  • Seotonie said:

    Ich finde solche Abmahnung im / fürs Web einfach unnötig. Ist doch in gewisser Weiße Verarschung!?

  • Crazy Girls Tipps said:

    Abmahnungen sind leider im Internet Gang und Gebe. Sobald man halbwegs vernünftige Positionen in den SERPs erreicht hat, findet einen halt auch die Konkurrenz, die was dagegen hat, dass man auch dort aufgelistet ist. Es ist aber wichtig, dass man das Ganze anwaltlich prüfen lässt, denn nicht immer ist der Abmahner im Recht oder gar dazu berichtigt abzumahnen.
    In dem Fall von Axel M. würde ich als Laie es auch so sehen, dass wenn Axel auf seiner Seite weder Wunschkennzeichen verkauft noch in sonstiger geschäftlicher Konkurrenz zur Kfz-Zulassungsstelle steht, kann er gar nicht wettbewerbswidrig abgemahnt werden.

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